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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedienungen Atman GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Atman GmbH (Yogazentrum Mödling) Grenzgasse 40, 2340 Mödling.
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote der Atman GmbH unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

1. Angebote der Atman GmbH

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes der Atman GmbH berechtigen. Sie sind zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch.
2) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (5-er, 10-er Karten u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich.
3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot der Atman GmbH enthalten sind wie Massagen, Einzelunterricht u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
4) Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich der Atman GmbH die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.
2) Die ausgehängte Hausordnung der Atman GmbH ist zu beachten.

3. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 1, 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.
Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 17.03.2010 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 16.09.2010. Wird der Vertrag am 17.03.2010 von beiden Parteien unterzeichnet und der Vertragsbeginn nicht explizit vereinbart, so beginnt der Vertrag mit dem 01.04.2010 und die Grundlaufzeit endet mit Ablauf des 31.10.2010. 2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Monat verlängern sich nicht automatisch.
Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 17.03.2010 als Vertragsbeginn vereinbart, so muss die zum Ende der Grundlaufzeit (16.09.2010) ausgesprochene Kündigung spätestens am 16.08.2010 bei der Atman GmbH eingehen. Jede spätere Kündigung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsmonats, d.h. zum 16. eines jeden Monats zur Folge. Geht die Kündigung für den o.g. Vertrag z.B. am 05.09.2010 ein, so wird der Vertrag mit Ablauf des 16.12.2010 beendet.
3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse der Atman GmbH zu richten.
6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach § 2 Absatz 1 Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist der Atman GmbH durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (siehe S.1) erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
2) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote der Atman GmbH nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) Die Atman GmbH ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist die Atman GmbH berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.
3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
4) Die Atman GmbH ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
5) Die Atman GmbH ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
6) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Ausbildungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.
3) Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.
4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Atman GmbH zum Zwecke der Zahlung des Aufnahmebeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind der Atman GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugermächtigung einzelvertraglich auf den 1. oder 15. eines Monats festgelegt.
5) Die Atman GmbH ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten der Atman GmbH mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
6) Sofern die Atman GmbH besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Die Atman GmbH ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
7) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann die Atman GmbH eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

7. Haftung

1) Die Atman GmbH haftet für etwaige Schäden insoweit, als
(a) der Atman GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung der Atman GmbH in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
© sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
2) Darüber hinaus haftet die Atman GmbH, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die die Atman GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt die Atman GmbH keine Haftung.

8. Foto- und Videoaufnahmen, Online-Übertragung

Im Rahmen von Yogastunden, Workshops und Veranstaltungen können durch die oder im Auftrag des Yogazentrums Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Yogastunde/Veranstaltung nehme ich zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen ich abgebildet bin, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten des Yogazentrums (www.yogazentrum.md) veröffentlicht werden. Einige unserer Workshops werden zudem auf Video aufgezeichnet und allen Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt. Möglicherweise ist der/die Teilnehmer:in darauf sichtbar. Sollte das nicht gewünscht sein, gib uns bitte vorab Bescheid.

Näheres in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.yogazentrum.md/datenschutz.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Atman GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber der Atman GmbH.

10. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum der Atman GmbH

Für den Verlust eines Spindschlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 30,00 zu entrichten, für den Verlust einer Leihmatte (Jade) wird eine Kostenentschädigung von € 65,-, bei Verlust eines Mitgliedsausweises oder Leihhandtuches entsprechend in Höhe von € 10,00. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

11. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, der Atman GmbH unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben.

12. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote der Atman GmbH nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Die Atman GmbH ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.